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7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung

7. Schritt: Dokumentation

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Die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.
Aus der Dokumentation müssen

  • das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
  • die festgelegten Maßnahmen und
  • das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung
    hervorgehen.

Die Dokumentation dient nicht nur als Nachweis gegenüber den Schulaufsichtsbehörden, sondern stellt vielmehr ein wirksames Hilfsmittel für den innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz dar.

Richtig eingesetzt kann die Dokumentation als Grundlage für die Arbeit von schulischen Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen/-ärzten, sicherheitsbeauftragten Lehrkräften, die Unterweisung und Information von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Beratung durch übergeordnete Behörden und dem Unfallversicherungsträger dienen.

Es kann jedoch nicht immer sichergestellt werden, dass die durchgeführten Maßnahmen den gewünschten Erfolg haben bzw. das angestrebte Schutzziel erreicht wird. In diesem Falle ist eine Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne eines kontinuierlichen Prozesses erforderlich.

Nicht festgelegt ist, in welcher Form diese Dokumentation zu erfolgen hat. 

Die Handlungshilfen des Kultusministeriums und der Unfallkasse Baden-Württemberg können nach deren Bearbeitung und Ablage als eine Form der Dokumentation angesehen werden.

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