Navigation überspringen

Gefährdungsbeurteilung an Lehrerarbeitsplätzen


Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schulen versteht sich als integraler Bestandteil des Schulsystems und umfasst dabei nicht mehr allein die Unfallverhütung, sondern beinhaltet genauso die Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten, die Erhaltung der Gesundheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Im Zuge präventiver Maßnahmen eines solchen Arbeitsschutzansatzes an Schulen gewinnt die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, die Organisation des Arbeitsschutzes im betrieblichen Ablauf, die innerbetriebliche Kommunikation und die Förderung des subjektiven Gefahrenbewusstseins entscheidend an Bedeutung, ohne den technischen Arbeitsschutz zu vernachlässigen. Um die Sicherheit und Gesundheit in Schulen nachhaltig zu verbessern, muss der Arbeitsschutz dauerhaft in den schulischen Alltag eingebunden werden.

Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen der Lehrkräfte erkannt, bewertet und gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.

An die Besonderheiten von Schule und Lehrerberuf angepasst, gliedert sich die Gefährdungsbeurteilung für die Lehrkräfte in Baden-Württemberg in einen arbeitsplatz- und einen personenbezogenen Teil.

Die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung beschäftigt sich mit sicherheitstechnischen Fragen, wie z. B. Organisation des Arbeitsschutzes, Regelungen der Ersten Hilfe und Organisation des vorbeugenden Brandschutzes. Die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung setzt sich mit potentiellen psychischen Belastungen und Beanspruchungen auseinander. Die arbeitsplatz- und personenbezogene Gefährdungsbeurteilung dürfen nicht als getrennte Bereiche betrachtet werden, sondern bilden gemeinsam eine Einheit.

Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht ist für jede Tätigkeit und jedes Experiment eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach § 6 GefStoffV durchzuführen.

Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden den Schulen Verfahren bzw. Handlungshilfen zur Verfügung gestellt.

Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsplatzbezogen

Personenbezogen

Tätigkeitsbezogen

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.