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7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung

2. Schritt: Gefährdungen und Belastungen ermitteln

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Nachdem in einem ersten Schritt überschaubare Arbeitsbereiche festgelegt wurden, erfolgt nun die systematische Erfassung aller Gefährdungen und Belastungen dieser Bereiche bzw. der damit verbundenen Tätigkeiten.

Grundsätzlich sind alle Gefährdungen und Belastungen zu ermitteln, die zu gesundheitlichen Beschwerden oder Unfällen führen können.

Gefahrenpotentiale ergeben sich beispielsweise aus der Gestaltung und Ausstattung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze, der Beschaffenheit, Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, der Organisation der Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten bzw. deren Wechselwirkung, durch mechanische, physikalische, chemische, biologische Belastungen sowie durch unzureichende Unterweisung und Qualifikation der Lehrkräfte.

Die wesentliche Voraussetzung zur Erfassung von Gefährdungen und Belastungen ist die Informationsbeschaffung.  Viele Informationen sind in der Schule bereits vorhanden, beispielsweise Unfallmeldungen und Unfallstatistiken, Ausfallzeiten, Gefahrstoffkataster und Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitungen für Anlagen und Maschinen.         

 Weitere Möglichkeiten zur betriebsinternen Beschaffung von Informationen sind regelmäßige Betriebsbegehungen und Besichtigungen sowie Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Darüber hinaus gibt es für einzelne Gefährdungen standardisierte Gefährdungsbeurteilungen auf der Basis des aktuellen Regelwerks (z. B. Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschrift "Lärm"). Zahlreiche Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften bieten weitere Gefährdungs- und Belastungskataloge für bestimmte Betriebsarten, Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten, Handlungshilfen, Musterbeurteilungen und Checklisten an.

Mit den bisherigen und künftigen vom Kultusministerium Baden-Württemberg und von der Unfallkasse Baden-Württemberg erarbeiteten Handlungshilfen können die Schulen die wichtigsten relevanten Gefahrenpotentiale systematisch ermitteln.

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