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7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung

3. Schritt: Bewertung: Risiko akzeptabel/vorhandene Maßnahmen ausreichend?

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Sobald die systematische Erfassung aller Gefährdungen und Belastungen und den damit verbundenen Tätigkeiten abgeschlossen ist, muss im nächsten Schritt beurteilt werden, ob

  •  Risiken vorhandener Gefährdungen und Belastungen akzeptabel,
  •  vorhandene Maßnahmen ausreichend,
  •  neue oder weitere Maßnahmen zu treffen sind.

Bei der Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen geht es primär darum, zu prüfen und zu bewerten, ob die vorhandenen Gefährdungspotentiale so gering sind, dass das Restrisiko akzeptabel ist, oder ob Handlungsbedarf besteht. Einen wichtigen Maßstab für die Risikobeurteilung stellt das Regelwerk für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dar.

Soweit relevante Vorschriften mit entsprechenden Gefährdungs- bzw. Belastungskatalogen, Handlungshilfen oder Prüflisten vorhanden sind, kann die Beurteilung bestehender oder neuer Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Tätigkeiten anhand dieser Materialien erfolgen. In diesen Vorschriften finden sich u. a. konkrete sicherheitstechnische, organisatorische oder personenbezogene Vorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, durch die vorhandene Gefährdungen oder Risiken ausreichend gemindert werden können.

Sofern in der Schule Gefährdungen oder Belastungen vorhanden sind, für die keine Schutzziele oder Maßnahmen vorgegeben sind, muss von der Schulleitung eine Risikobewertung vorgenommen werden. Im Rahmen dieser Risikobewertung muss abgeschätzt werden, ob das vorliegende Risiko akzeptabel ist. Bewerten die Verantwortlichen das vorhandene oder verbleibende Restrisiko als akzeptabel, müssen keine weiteren Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Falls das vorhandene oder verbleibende Restrisiko nicht akzeptabel ist, besteht Handlungsbedarf, d.h. es müssen entsprechende Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten getroffen werden.

Die Risikobeurteilung hängt immer von den jeweiligen Kenntnissen und Erfahrungen der beurteilenden Personen ab. Im Zweifelsfall sollten die Verantwortlichen sich von Fachleuten (z. B. Betriebsärztin/Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unfallkasse Baden-Württemberg) beraten lassen.

In den vom Kultusministerium Baden-Württemberg und der Unfallkasse Baden-Württemberg erarbeiteten Handlungshilfen zur Durchführung der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung wird bereits eine Risikobewertung für die aufgeführten Gefährdungen und Belastungen vorgenommen.

Dabei werden drei Risikogruppen unterschieden: Risikogruppe 1 (R 1) - hohes Risiko/Handlungsbedarf dringend erforderlich; Risikogruppe 2 (R 2) - mittleres Risiko/Handlungsbedarf angezeigt; Risikogruppe 3 (R 3) - geringes Risiko/Handlungsbedarf nicht erforderlich.

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