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Regelwerk des Unfallversicherungsträgers

Die Unfallkasse Baden-Württemberg als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sorgt mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits-, (Schul-)unfällen und eine wirksame Erste Hilfe. Um dieser Aufgabe erfüllen zu können, ist sie per Gesetz berechtigt, autonomes Regelwerk zu erlassen.

Abgestuft nach der Rechtsverbindlichkeit umfasst das Regelwerk der Unfallversicherungsträger:

  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift, bisher GUV-V), 
  • Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (DGUV Regel, bisher GUV-R),
  • Informationen und Grundsätze (DGUV Information, bisher GUV-I; DGUV Grundsatz, bisher GUV-G),
  • Unterrichtsbeispiele, Plakate, Aushänge, Filme.

Unfallverhütungsvorschriften stellen unmittelbar zwingendes Recht dar. Unternehmer und Versicherte haben diese Regelungen zu beachten.

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz ergänzen und präzisieren die Unfallverhütungsvorschriften für bestimmte Betriebsarten oder Gefahrenbereiche. Sie stellen allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regeln dar bzw. geben neuere sicherheitstechnische Erkenntnisse wieder. Sicherheitstechnische Regeln stellen kein unmittelbares Recht dar, von ihnen darf jedoch nur abgewichen werden, wenn die Sicherheit (Schutzziel) auf andere Weise gewährleistet wird.

Informationen, Grundsätze etc. dienen in erster Linie der Information. Sie weisen auf bestimmte Gefahrenpotentiale hin, klären über Pflichten und Rechte auf, geben Tipps zum sicherheitsgerechten Verhalten oder beinhalten Erfahrungswerte, Hinweise und Anregungen. Informationen stellen keine verbindlichen Regelungen dar, dienen aber zur Sensibilisierung und Unterweisung.

Regelwerk für den Schulbereich

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